Die Sportversicherung
Für die Mitglieder in den Sportvereinen und Sportverbänden gibt es einen besonderen Versicherungsschutz. Hierzu haben der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) mit dem Versicherungsunternehmen ARAG den so genannten Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.
Jugendliche unter 18 Jahren sind im Bereich der Sportunfallversicherung nicht in diesem Vertrag mit der ARAG erfasst, sie sind über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert. Die Sportversicherung ist immer nur als zusätzliche Versicherung zu verstehen, welche die Leistungen der notwendigen gesetzlichen und privaten Versicherungen gegebenenfalls ergänzen kann.
Im Folgenden sind einige wichtige und praxisnahe Informationen zur Sportversicherung zusammengestellt. Diese Kurzinformation ist jedoch nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag, sie stellt deshalb keine umfassende Information dar und kann im Einzelfall auch nicht verbindlich sein.
Wer ist versichert?
•Alle Vereine und Verbände des LSB/NFV
•Alle Vereinsmitglieder
•Vereinsfunktionäre (wenn sie Mitglieder sind)
•Übungsleiter und Helfer (auch Nichtmitglieder)
•Angestellte und Mitarbeiter (auch Nichtmitglieder)
Welche Veranstaltungen und Aktivitäten sind versichert?
•Teilnahme am regulären Vereinsbetrieb wie z.B. Übungs-
und Trainingsstunden, Wettkampf, Sportveranstaltungen etc.
•Hin- und Rückwege zu den Veranstaltungen
•Mitarbeit an Bauprojekten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
In welchen Bereichen besteht Versicherungsschutz?
1. Unfallversicherung
Leistungen für den Todesfall, Invalidität, Bergungskosten und so genannte Unfallzusatzleistungen (wie z.B. Zahnersatz).
2. Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung umfasst die Haftpflicht zum Beispiel aus Haus-und Grundbesitz, Bauherrenrisiko, Gewässerschäden, Schäden aus Tierhaltung und Einsatz von Fahrzeugen (nur für Vereine und Verbände), Schlüsselverlust und vor allem Haftpflichtschutz für Funktionäre, Übungsleiter und Helfer.
3. Vertrauensschadenversicherung
Versicherungsschutz für Mitglieder der Vorstände und hauptberuflich beschäftigten Personen gegen Schäden am Vermögen (Geld und Geldwerte) der Vereine.
4. Rechtsschutzversicherung
In den Bereichen Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Nach Eintritt des Schadens muss umgehend eine Meldung über den zuständigen Vereinsvorstand auf den entsprechenden Formularen an die ARAG bzw. an den KSA erfolgen.
Kostenübernahmeerklärungen oder Schuldanerkenntnisse dürfen nicht erfolgen. Keine Selbstregulierung des Schadens!
Bitte ungedingt die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Kenntnis nehmen und beachten!
Wo gibt es weitere Informationen?
Die ausführliche kostenlose Broschüre zum Sportversicherungsvertrag, Informationen und Beratung sowie die Formulare für eine Schadensmeldung gibt es beim:
ARAG – Versicherungsbüro für Niedersachsen
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511/1268-5200
E-Mail: vsbhannover@arag-sport.de
Weitere Infos können auch auf der Internetseite der ARAG-Sportversicherung unter www.arag-sport.de abgerufen werden.
Informationen und Meldeformulare sowie Schadensmeldungen zum Kommunalen Schadensausgleich (KSA) gibt es bei der:
Stadt Osnabrück, Fachbereich Recht
Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
oder
Internet: www.ksahannover.de
Welche zusätzlichen Versicherungen sind für Sportvereine zu empfehlen?
Vereine sollen prüfen, ob sie für die Teilnahme an Kursen, Schnupperstunden, Spiel- und Sportfesten oder ähnlichen Veranstaltungen auch eine Versicherung für Nicht-Mitglieder abschließen. Ansonsten sollen die Vereine deutlich machen (z.B. durch Aushang oder Infozettel), dass für Nichtmitglieder bei diesen Veranstaltungen kein zusätzlicher Versicherungsschutz besteht, der der über die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hinausgeht.
Eine PKW-Zusatzversicherung ist für die meisten Vereine zu empfehlen. Hierdurch erhalten die Vereinsmitglieder und die im Auftrag des Vereins tätigen Personen (z.B. Eltern) einen Vollkaskoschutz, wenn sie mit ihrem privaten PKW Fahrten für den Verein durchführen.
Derartige PKW-Zusatzversicherungen können ebenfalls über die ARAG oder ein anderes Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.
Organisiert ein Verein Reisen und Fahrtveranstaltungen muss er aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften eine Reiseversicherung abschließen wenn er Einzelleistungen erbringt, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind wie z.B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung.