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Haftungserleichterung für Ehrenamtliche: Bundesrat beschließt Gesetzesentwurf
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken. Damit mehr Ehrenamtliche Leitungsfunktionen in gemeinnützigen Vereinen übernehmen, hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf (Drucksache 399/08) beschlossen: Künftig soll ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied für Schäden, die in Wahrnehmung von Vorstandspflichten verursacht wurden, nur dann haften, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

In bestimmten Bereichen seien die Pflichten für unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder unzumutbar streng. Die Länder kritisieren insbesondere die derzeitigen umfassenden Überwachungspflichten in Bezug auf andere Vorstandsmitglieder - zum Beispiel bei der Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung oder der Erfüllung steuerrechtlicher Vorgaben. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass ehrenamtliche Vereinsvorstände für das Handeln ihrer Kollegen zur Haftung gezogen werden, obwohl sie für den betreffenden Bereich nach der vorstandsinternen Ressortverteilung keine Verantwortung tragen.

Der Gesetzentwurf schlägt daher vor, das externe Haftungsrisiko an die konkrete interne Aufgabenverteilung im Vorstand zu knüpfen. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorlegt. (Pressemitteilung 96/2008 des Bundesrates)



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